Wohngeld wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz auf Antrag von den zuständigen Wohngeldämtern, an den Antragsteller gezahlt. Die Gewährung dieser Sozialleistung soll der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens dienen. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist der Antragsteller verpflichtet, dem Wohngeldamt über alle Tatsachen, die für die Leistung erheblich sind, Auskunft zu erteilen. So muß er unter anderem die zu seinem Haushalt zu rechnenden Familienmitglieder benennen und deren Einkommensverhältnisse offenlegen. Weiterhin ist der Arbeitgeber des Antragstellers verpflichtet, der zuständigen Stelle über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Arbeitsstätte und Arbeitsverdienst Auskunft zu geben, wenn dies erforderlich ist. Die genannten Angaben und die Höhe der gewährten Wohngeldbeträge werden von den Wohngeldstellen gespeichert und an die Sozialhilfestellen weitergegeben, wenn neben dem Wohngeldantrag ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird.

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Im Internet finden sich zahlreiche Informationsquellen zum Thema Wohngeld. Empfehlenswert sind die folgenden "Links":

Wohngeldtabellen

Diese Seite ist ein kostenloses Informationsangebot des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen. Zur Information stehen hier die ab 1. Januar 2002 geltenden Wohngeldregelungen in Form von "Ratschlägen und Hinweisen zum Wohngeld ab 2002" als PDF-Datei zur Verfügung. Die Wohngeldtabellen für ein bis acht Familienmitglied(-er) sowie die Liste der Mietenstufen der Gemeinden sind hier abrufbar. Weiterhin kann hier ein Informationsfaltblatt bestellt werden.

Wohngeldgesetz (WoGG)

Diese Seite ist wiederum ein kostenloses Informationsangebot des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen. Sie können hier die Regelungen des WoGG einsehen bzw. als PDF-Datei auf Ihren Rechner abspeichern.

Wohngeldrechner

Bei dieser Seite handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin. Mittels Wohngeldrechner können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Alle Berechnungsergebnisse beruhen dabei auf Ihren Angaben. Zu beachten ist, dass ein Wohngeldanspruch aus dieser Berechnung nicht abgeleitet werden kann. Auch kann der später vom Wohnungsamt berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen.

Wohngeld Sozial-Fibel

Diese Seite ist ein kostenloses Informationsangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Sie finden hier Definitionen zum Thema Wohngeld.

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Wohngeld Sozialinfo

Diese Seite ist ein kostenloses Informationsangebot der Uni Karlsruhe. Sie finden hier Erklärungen zum Thema Wohngeld die sich an Studierende richten.

Wohngeld

Diese Seite ist ein kostenloses Informationsangebot des Deutschen Mieterbundes (DMB). Sie finden hier zahlreiche Erklärungen zum Thema Wohngeld.


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