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Im täglichen Leben kann man regelmäßig feststellen, dass viele Personen (Vermieter und Mieter) Ihre Ansprüche wegen des sogenannten Kostenrisikos nicht durchsetzen, obwohl Sie das tatsächliche Kostenrisiko nicht kennen bzw. abschätzen können.
Mit dem folgenden "Prozesskostenrechner" soll Ihnen die Möglichkeit verschafft werden, das tatsächliche Kostenrisiko Ihres Rechtsstreits zu bestimmen bzw. abzuschätzen. Zur Bedienung des Prozesskostenrechners beachten Sie bitte die folgenden 6 Punkte:

1. Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.

2. Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer berechnen wollen.

3. Wenn Sie und / oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und / oder "Beklagter hat Anwalt".

4. Bei erforderlicher Beweisaufnahme, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten ein (Gutachten, Zeugen).

5. Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.

6. Wenn Sie die ab 1.1.2002 geltenden Gebühren berechnen wollen, markieren Sie das Feld "ab 1.1.2002 (Euro)".

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