Immowelt

- Urteil des BGH über sogenannte Haustürkredite -


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Am 09.04.2002 war die Freude bei Opfern von Immobiliendealern groß. An diesem Tag verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) nämlich sein Urteil über sogenannte Haustürkredite. Mit diesem Urteil hat der BGH die Rechte von Haus- und Wohnungseigentümern gestärkt. Wer zwischen "Tür und Angel" einen Darlehensvertrag unterschrieben hat und nicht ordnungsgemäß über sein einwöchiges Widerrufsrecht belehrt worden war, kann seinen Vertrag nunmehr unbefristet widerrufen, urteilte der BGH gegen die Hypo-Vereinsbank (Az.: XI ZR 91/99). Damit folgten die Karlsruher Richter einem spruch des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2001 (Az.: C-481/99).

Aufgrund dieses jüngsten BGH-Urteils können Bankkunden möglicherweise nunmehr ihre Kredite kündigen, bleiben aber auf ihren teilweise minderwertigen Eigentumswohnungen und Häusern sitzen. Denn der BGH betonte in seinem Urteil: Der Kaufvertrag kann "nicht ohne Weiteres" rückgängig gemacht werden.


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