Die Eigenheimzulage - was sich 2003 ändern soll:
Am 20. November 2002 wurde durch die Bundesregierung ein Gesetzentwurf verabschiedet, welcher die Neuregelung zur Eigenheimzulage vorsieht. Auch wenn es bisher noch an der Zustimmung des Bundesrates fehlt, soll an dieser Stelle über die wichtigsten Aspekte des Gesetzentwurfs informiert werden.
So ist geplant, ab 01.01.2003 die Eigenheimzulage nur Familien mit Kindern zu gewähren. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige, die innerhalb von 4 Jahren nach Anschaffung oder Fertigstellung der Wohnung Eltern werden, in diesem Fall beginnt der Förderzeitraum im Jahr der Geburt des Kindes. Die entsprechende Förderung kann über einen Zeitraum von 8 Jahren in Anspruch genommen werden. Als staatliche Förderung wird neben einem Familiengrundbetrag von 1.000,00 Euro eine Zulage von 800,00 Euro je Kind gezahlt. Dabei ist zu beachten, daß die Summe der Einkünfte im Zweijahreszeitraum (Jahr des Erwerbs bzw. Einzugs und des entsprechenden Vorjahres) 140.000,00 Euro für Verheiratete und 70.000,00 Euro für Ledige, zuzüglich 20.000,00 Euro für jedes weitere Kind, nicht übersteigen darf.
Die Eigenheimzulage in bisheriger Höhe erhält noch, wer bis zum 31.12.2002 einen Notarvertrag abgeschlossen hat oder einen Bauantrag bzw. eine Bauanzeige vorlegen kann.
Eigenheimzulage im Förderzeitraum von acht Jahren bei Neubauten in Euro |
|
nach altem Recht |
nach neuem Recht |
Differenz |
ohne Kinder |
20.448 |
- |
-20.448 |
mit einem Kind |
26.584 |
14.400 |
-12.184 |
mit zwei Kindern |
32.720 |
20.800 |
-11.920 |
mit drei Kindern |
38.856 |
27.200 |
-11.656 |
mit vier Kindern |
44.992 |
33.600 |
-11.392 |