Möglichkeiten staatlicher Sparförderung:
Arbeitnehmersparzulage & Wohnungsbauprämie


FinanceScout24: Ratenkreditvergleich

Zur Arbeitnehmersparzulage:

Die staatliche Sparförderung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie beträgt jeweils zehn Prozent der förderfähigen Höchstbeträge. Bei der Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge liegt der jährliche Höchstbetrag pro Arbeitnehmer bei 480 Euro. Durch einen Blick auf Ihre Gehaltsabrechnung wird ersichtlich, inwieweit Ihr Arbeitgeber den vollen Betrag in Höhe von 40,00 Euro pro Monat übernommen hat. Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bzw. den vollen Betrag erhalten, so können Sie die gesamte Summe oder die Differenz bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres aus der eigenen Geldbörse nachzahlen. Nur wenn Sie den vollen Betrag bezahlen, erhalten Sie die volle staatliche Prämie.

Gewährt wird die Arbeitnehmersparzulage nur auf Antrag, der gewöhnlich im Rahmen der Steuererklärung beim örtlich zuständigen Finanzamt gestellt wird. Regelmäßig versenden die Finanzgesellschaften (Bausparkassen, Banken, Versicherungen) am jeweiligen Jahresanfang eine Bescheinigung über die Höhe der angelegten vermögenswirksamen Leistungen des vorangegangenen Jahres, welche gegenüber dem Finanzamt als entsprechender Nachweis dient.

Dabei ist zu beachten, daß es die Arbeitnehmersparzulage nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gibt. Um in den Genuß der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, dürfen Alleinstehende maximal 17.900 Euro und Verheiratete maximal 35.800 Euro verdienen. Bei den genannten Beträgen ist das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Sparleistung maßgebend.


easyCredit (norisbank)

Zur Wohnungsbauprämie:

Eigene Sparleistungen auf Bausparverträge werden durch den Staat mit der sogenannten Wohnungsbauprämie gefördert. Bei dieser Art der staatlichen Förderung liegt der förderfähige Höchstbetrag für Verheiratete bei 1024,00 Euro und für Alleinstehende bei 512,00 Euro. Einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Alleinstehende mit einem Verdienst von maximal 25.600,00 Euro und Verheiratete mit einem Verdienst von maximal 51.200,00 Euro. Bei den Einkommensgrenzen sollten Sie beachten, daß der Bruttoarbeitslohn deutlich über den aufgeführten Beträgen liegen darf. Denn durch steuermindernde Freibeträge und Pauschalen kann man gegebenenfalls dennoch in den Genuß der staatlichen Förderung gelangen.
Die Wohnungsbauprämie wird ebenfalls, wie auch die Arbeitnehmersparzulage, nur auf Antrag gewährt.

easyCredit (norisbank)

ImmobilienScout24.de

Deutsche Anwaltshotline - telefon. Rechtsberatung

PlanetWin.de - Der Gewinnspiel Service