§ 568 Absatz II BGB


(Stand: 09.04.2002)


Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.


Flugbuchung.com - Flüge buchen mit Preisgarantie!

FinanceScout24

BHW - Ihr FinanzPartner. Haus   Geld   Vorsorge.